Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Hotel Bayerischer Hof möchte,
dass alle Menschen die Internet-Seite gut benutzen können.
Dazu gehört auch, dass Menschen mit Behinderungen
die Seite gut lesen und verstehen können.
Das Hotel arbeitet daran,
die Internet-Seite barrierefrei zu machen.
Das bedeutet: ohne Hindernisse.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite
bayerischer-hof-erlangen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internet-Seite erfüllt die Regeln aus § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).
Das bedeutet: Die Seite ist barrierefrei.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.11.2025 überprüft.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Webseite ist in allen Bereichen barrierefrei.
4. Rückmeldung und Kontakt
B&R Hotelmanagement GmbH & Co. KG
Schuhstraße 31
91052 Erlangen
Vertreten durch:
Erwin Steinkogler
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie uns schreiben,
weil Sie Probleme mit der Barrierefreiheit haben,
antworten wir Ihnen so schnell wie möglich.
Wenn Sie nach vier Wochen keine Antwort bekommen
oder unsere Antwort nicht zufrieden sind,
können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle hilft,
wenn es Streit über Barrierefreiheit gibt.
Sie versucht, eine Lösung zu finden,
ohne dass man vor Gericht gehen muss.
Hier können Sie die Schlichtungsstelle erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Internet: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Verfahren kostet kein Geld.
Es gibt auch das sogenannte Verbandsklagerecht.
Das bedeutet:
Ein Verein für Menschen mit Behinderungen
kann eine Klage einreichen,
wenn Regeln zur Barrierefreiheit nicht eingehalten werden.